Änderung / Neuanmeldung beantragen

Abfallbehälter umbestellen, abmelden oder beantragen können nur die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer. Änderungsanträge finden Sie hier zum Herunterladen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden.

Ab sofort bieten wir Haushalten mit Kleinkindern (bis Vollendung des 3. Lebensjahres) sowie Personen mit Bedarf an Windel- oder Inkontinenzversorgung (Ausstellungsdatum der ärztlichen Bescheinigung darf maximal ein Jahr zurückliegen) die Möglichkeit, online vergünstigte amtliche Abfallsäcke zu bestellen. Ein Erwerb der Windelsäcke vor Ort ist ab dem 15. Juli 2020 auch im Kundenzentrum des A.R.T. in der Metternichstraße 33, in der Löwenbrückenerstraße 13/14, dem EVZ in Mertesdorf und dem EVZ in Sehlem gegen Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises möglich. Dieser Nachweis muss bei jedem Erwerb vorgezeigt bzw. eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Restabfallbehälter in zwei verschiedenen Größen (80 oder 120 Liter) zu beantragen, der ohne Erhebung der Jahresgrundgebühr zur Verfügung gestellt wird und zu einem reduzierten Gebührensatz geleert wird. Die Behälter können ab dem 15. Juli 2020 beantragt werden.
Die oben genannten Änderungen treten zum 15. Juli 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Bestellung der Abfallsäcke auf dieser Seite möglich. Diese werden bei einer Mindestbestellmenge von 5 Säcken und einer maximalen Menge von 25 Stück 3 Euro pro Sack kosten zzgl. Versandkosten.
Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen im Landkreis Vulkaneifel und im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Kunden des Landkreises Vulkaneifel wenden sich bitte wie gewohnt an die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung, um die Ausgabe von amtlichen Abfallsäcken für Windelkinder oder Inkontinenzfälle zu beantragen.
Kunden des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm haben lediglich die Möglichkeit, zusätzliche Abfallbehälter wie oben beschrieben zu beantragen.
Die übersicht der Gebühren je Landkreis finden Sie hier.

Hauseigentümerin oder Hauseigentümer können uns ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Dann werden die Raten pünktlich abgebucht. Sie müssen sich die Termine nicht mehr merken und das Geld nicht mehr überweisen. Dazu können Sie den Änderungsantrag, den wir hier zum Herunterladen anbieten, nutzen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden.

Änderungswünsche zum Behälterbestand können Sie uns als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer auch telefonisch mitteilen.
Halten Sie dazu bitte den aktuellen Gebührenbescheid bereit.

Änderungswünsche zum Behälterbestand können Sie uns als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer auch per E-Mail mitteilen. Dazu benötigen wir neben Ihrer eigenen Adresse die genaue Anschrift des Anwesens, für das Sie eine Änderung wünschen und Ihre Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber bei Rückfragen erreichen können. Einfacher ist es aber mit dem Änderungsantrag, den Sie hier zum Herunterladen finden. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden.

Eigentumswechsel und Bankverbindung nur schriftlich

Für Angaben zu Eigentumswechseln und Änderungen der Bankverbindung muss uns eine schriftliche Mitteilung mit Ihrer Unterschrift vorliegen. Hierzu können Sie ebenfalls den seitlichen Änderungsantrag verwenden. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden (veranlagung@art-trier.de).

Tauschgebühr

Bitte beachten Sie, dass für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters eine einmalige Gebühr anfällt. Die Gebühren finden Sie unter den Jahresgebühren: